× Steuerabzug
Ihre Spende an den Open Source Ecology Germany e.V. (OSE-Germany e.V.) lassen sich in vielen Ländern von der Steuer absetzen. Bitte fragen Sie in Ihrem Finanzamt nach weiteren Details. In Deutschland gilt: Für Spenden bis zu 300 € pro Jahr akzeptiert das Finanzamt den Kontoauszug als Spendenbescheinigung. Zusätzlich teilen Sie dem Finanzamt bitte mit, aufgrund welcher Bescheinigung und Steuernummer »OSE-Germany e.V.« als gemeinnützig anerkannt ist:
Wir sind wegen der Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie der Volks- und Berufsbildung nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 7 AO nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamts für Körperschaften I, Berlin, StNr. 27/674/50484 vom 21.11.2017 als ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dienend anerkannt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetz von der Gewerbesteuer befreit.
Für Zuwendungen bis einschließlich 300 € können Sie hier einen vereinfachten Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 4 Satz 1 EStDV herunterladen.
Für Beiträge über 300 €, oder falls Sie dennoch eine Zuwendungsbestätigung wünschen, senden uns bitte eine